Die Rechte von Frauen sind klar definiert, aber die Realität sieht meist anders aus. Im Jahr des 70-jährigen Bestehens des Deutschen Grundgesetzes haben Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen in mehreren Kreativworkshops über ihre Rechte nachgedacht. Vor 70 Jahren, 1949, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, definierten kluge Männer und Frauen das neue deutsche Grundgesetz. Dieser juristische Text kann mit Verfassungen anderer Länder verglichen werden. Die ersten 20 Artikel definieren die Grundrechte.
Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen lernten diese Rechte in einfachem Deutsch kennen: „Männer und Frauen sind gleich“, „jeder hat das Recht, frei über sein persönliches Leben zu entscheiden“, „Meinungsfreiheit“, „Medien- und Pressefreiheit“, „Versammlungsfreiheit“ und „Religionsfreiheit“ waren die am meisten diskutierten Themen in den Workshops.
Für viele der Flüchtlingsfrauen war es ein Augenöffner, etwas über ihre Rechte zu erfahren. Nach individueller und sehr persönlicher Reflexion wählten sie einen Artikel aus dem Grundgesetz aus, der für sie von größter Wichtigkeit ist. Es wurden Fotos gemacht und ein kleines Heft in deutscher und englischer Sprache entwickelt.
Das Bewusstsein für die Rechte der Frau und die Kenntnis der Persönlichkeitsrechte zeigten einen deutlichen Einfluss auf das tägliche Leben von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, die an diesen kreativen Workshops teilgenommen haben. Es hat ihnen geholfen, nach ihren Rechten zu fragen, ihre Rechte geltend zu machen - sei es bei öffentlichen Verwaltungen oder im Kontext ihrer Familien. Dies ist ein Prozess mit vielen kleinen Schritten, die in die richtige Richtung führen.